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Der '''Wehrdienst''', '''Militärdienst''' oder, insbesondere auf den Kriegsfall bezogen, '''Kriegsdienst''' genannt, ist die Ausübung des Dienstes in den eines es. Er wird aufgrund einer oder einer freiwilligen Verpflichtung (öffentlich-rechtliche Verpflichtung oder ) geleistet.

Grundlegendes zum Militärdienst

Die ''gesetzliche Verpflichtung zum Wehrdienst'' () kann umfassen
  • im Frieden:
    • die Ableistung eines längere Zeit dauernden Wehrdienstes (Grundwehrdienst ( WPflG) / / ),
    • die Ableistung von kurzdauernden Übungen (Pflichtwehrübungen / Fortbildungsdienste der Truppe);
  • im oder :
    • den unbefristeten Wehrdienst.

Die Wehrpflicht wurde und wird unabhängig von einer totalitären oder demokratischen Staatsform weltweit praktiziert. In vielen Staaten ist die Ableistung eines es oder eines es an Stelle des Grundwehrdienstes möglich.

Eine ''freiwillige Verpflichtung'' ist möglich als
  • (BS),
  • (SaZ),
  • in Deutschland auch als (FWDL),
  • in Deutschland auch als (RDL),
  • in der Schweiz auch als ,
  • in der Schweiz auch für Einsätze zur Friedensförderung ()
 schloss urspr�nglich jede Zwangsverpflichtung aus und wurde erst mit Aufbau der Bundeswehr um die Ausnahmen zur Wehrpflicht und Landesverteidigung ge�ndert.

Deutschland

Preußen

{| style="float:right;"
|-
|style="border:1px; border-style:solid; padding:5px; text-align:center;"| '''Dauer der Wehrpflicht in Preußen''' (in Lebensjahren)

|}
<span style="white-space:nowrap">Zu den , die </span>
</references>